"Studierende, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt für Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Ein solches Praktikum ist nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei", informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
"Studierende, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt für Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Ein solches Praktikum ist nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei", informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung seien hingegen Beschäftigungen, die neben dem Studium ausgeübt werden, versicherungsfrei, falls das Studium weiterhin das Erscheinungsbild prägt (= ordentliche Studierende), heißt es weiter. Davon sei grundsätzlich auszugehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Beschäftigungen, die ordentliche Studierende in den Semesterferien ausüben, sind – unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit – in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden sich viele weitere Informationen zur Versicherung von Auszubildenden und Studierenden, zum Beispiel:
- Auszubildende und Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Azubis/azubis_detailseite.html
- Wer ist Studierender im Sinne des Sozialversicherungsrechts? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/O/ordentliche_studierende.html
Die Deutsche Rentenversicherung hat mehrere Informationsbroschüren zum Download bereitgestellt, u.a.:
- Berufsstarter und Sozialversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufsstarter_und_ihre_sozialversicherung.html
- Freiwilligendienst und Rente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwilligendienst_und_rente.html
- Minijob und Rente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.html
- Tipps für Studenten: Jobben und studieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/tipps_fuer_studenten.html