Die Ausbildungsvergütungen können je nach Bundesland und Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Seit 2020 gibt es eine vom BIBB überwachte Mindestausbildungsvergütung, die für die bundeseinheitlich geregelte duale Ausbildungen gilt.
(ps) Das sprichwörtlich liebe Geld ist oft gar nicht so lieb und nicht selten ein Problem – gerade in der Ausbildung (und im Studium). 2020 wurde daher im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt, dass es eine jährlich anzupassende Mindestausbildungsvergütung (MiAV, manchmal auch MAV) geben soll.
Die MiAV gilt grundsätzlich für alle bundeseinheitlich geregelten dualen Ausbildungen. Ausnahmen bilden tarifgebundene Ausbildungsbetriebe, die, wenn der Tarifvertrag eine niedrigere Vergütung vorsieht, vom MiAV abweichen dürfen. In der Praxis kommt das jedoch eigentlich nicht vor: die meisten tarifvertraglich geregelten Ausbildungsvergütungen liegen deutlich über dem MiAV. Tatsächlich war in der Diskussionsphase zur Einführung der MiAV im Gespräch, die Höhe auf 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen festzusetzen.
MiAV seit Einführung stark gestiegen
Seit der Einführung 2020 ist die MiAV von 515 Euro im ersten Lehrjahr auf 724 Euro im ersten Lehrjahr ab 2026 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von gut 40 Prozent innerhalb von sechs Jahren.
Dieser Anstieg hat auch direkte Auswirkungen auf die folgenden Lehrjahre: die mit jedem neuen Lehrjahr steigende Vergütung wird als Aufschlag zur Vergütung des ersten Lehrjahres berechnet. So gibt es im zweiten Lehrjahr 18 Prozent mehr Geld, im dritten Lehrjahr 35 Prozent, und im vierten Lehrjahr gibt es 40 Prozent mehr Geld als im ersten Lehrjahr. Ein Azubi, der 2020 die Ausbildung anfing, bekam daher im dritten Lehrjahr gut 695 Euro, ein Azubi, der in diesem Jahr begonnen hat, erhält im dritten Jahr 921 Euro, und wer nächstes Jahr beginnt erhält später dann sogar 1.014 Euro.
Es gibt noch Ausbaubedarf
Tatsächlich ist die Gruppe derer, für die die MiAV gilt, relativ gering: laut BIBB seien seit der Einführung 2020 durchschnittlich lediglich drei bis vier Prozent der Ausbildungsverträge auf Höhe der MiAV abgeschlossen worden. Dennoch gibt es Ausbaubedarf: insbesondere Ausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind, fallen hier durchs Netz. Darunter sind auch beliebte und wichtige Ausbildungen wie z.B. die Erzieher*innen – sofern die Ausbildung nicht als praxisintegrierte Ausbildung (PiA) absolviert wird. „Ändern könnten das die Bundesländer, die bei diesen Ausbildungsformen zuständig sind“, mahnt der DGB an.
Ostdeutsche Azubis häufiger mit MiAV
Insgesamt fällt auf, dass in Ostdeutschland deutlich häufiger Ausbildungsverträge auf MiAV-Niveau abgeschlossen werden, als im Westen. So waren es laut BIBB 2021 im Bundesdurchschnitt 3,6 Prozent der Ausbildungsverträge, im Westen jedoch lediglich 2,8 Prozent, im Osten 7,9 Prozent. 2022 sind die Zahlen insgesamt leicht gesunken, hier lag der Bundesdurchschnitt bei 3,0 Prozent, im Westen bei 2,3 und im Osten bei 7,1 Prozent. (Aktuellere Zahlen hat das BIBB noch nicht veröffentlicht.) Damit gibt es also im Osten mehr als dreimal so viele Ausbildungen auf MiAV-Niveau, als im Westen.
Unterstützungsmöglichkeiten – wenn das Geld nicht reicht
Sowohl für duale, als auch schulische Ausbildungen gibt es Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung. Für duale Azubis, die nicht mehr bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen, bietet die Bundesagentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an. Für schulische Azubis gibt es die Möglichkeit, Schüler-Bafög zu beantragen.
Quellen:
BIBB: „Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro“, PM 28/2025 vom 13.10.2025; online: www.bibb.de/de/pressemitteilung_212952.php
BIBB: „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024“, Bonn 2024; online: www.bibb.de/datenreport/de/189191.php
Deutscher Bundestag: Drucksache 19/1740, 19. Wahlperiode, 19.04.2018; online: dserver.bundestag.de/btd/19/017/1901740.pdf
DGB: „Mindestausbildungsvergütung (MiAV)“; online: www.dgb.de/service/ratgeber/mindestausbildungsverguetung/
13.10.2025